Wie Energiegesetze Sonnenwärme verhindern

Wer mit Solarkollektoren nicht nur Warmwasser machen, sondern auch Heizungsunterstützung will, stösst auf ein gesetzliches Hindernis: Die kant. Energiegesetze schreiben für Heizungsunterstützung vor: 10 % der Energiebezugsfläche des Hauses als Solarkollektoren. Bei 200 m2 in einem Einfamilienhaus gibt das 20 m2. Soviel Platz haben die wenigsten auf dem Dach. Und es ist zu teuer! So werden intelligente Solar/Erdgas- oder Solar/Heizöl-Lösungen verhindert. Der Grund ist vermutlich, dass die Kantone als EW-Besitzer so die Elektro-Wärmepumpe fördern wollen. Das gibt Stromabsatz = Geld in die Kasse.

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